Nachsorgekongress
Der Nachsorgekongress ist das zentrale Veranstaltungsformat für die Teilhabe schädelhirnverletzter Menschen in Deutschland.
Er wird alle zwei Jahre durch die Arbeitsgemeinschaft „Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung“ (AG Teilhabe) organisiert und durch die ZNS-Stiftung in Dresden veranstaltet. Der Nachsorgekongress richtet sich an Fachleute, Angehörige und Betroffene. Er gibt Menschen mit erworbener Hirnschädigung eine Stimme und setzt sich für ihre Interessen ein gegenüber Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen und der Politik.
Nachsorgekongress 2027
Der nächste Nachsorgekongress findet vom 11. bis 12. März 2027 in Dresden statt. Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor. Die Anmeldung zum Kongress wird auf dieser Seite zum 1. Januar 2027 freigeschaltet.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns oder per E-Mail an nachsorgekongress@zns-stiftung.de.
Wenn Sie Vertreter eines Unternehmens oder Verbandes sind und Interesse an einer Mitwirkung als Sponsor unserer Fachausstellung haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gern informieren wir Sie frühzeitig über unser gestaffeltes Angebot für Sponsorinnen und Sponsoren.
Die Nachsorgekongressreihe hat sich in den vergangenen Jahren als fester Termin in der Szene der Neurorehabilitation etabliert. Damit das positive Feedback eines zufriedenen Ausstellers "Es ist die deutlich beste Veranstaltung dieser Art" weiterhin Gültigkeit besitzt, haben wir uns hohe Qualitätsstandards gesetzt und entwickeln unsere Fachausstellung anhand der Rückmeldungen aus dem Kreis der Ausstellenden Jahr für Jahr weiter. Seit 2025 gibt es auf vielfachen Wunsch etwa die Möglichkeit, einen Slot für Präsentationen vor dem gesamten Auditorium zu buchen.
Für Ihre Rückfragen melden Sie sich gern bei uns unter fachausstellung@nachsorgekongress.de.
Die Teilnahme am 17. Nachsorgekongress ist grundsätzlich kostenpflichtig. Betroffene Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung, die sich als Privatpersonen anmelden, sind von den Teilnahmegebühren befreit.
Kosten für die An-/Abreise und Übernachtungen tragen die Teilnehmenden selbst. In der Umgebung der Veranstaltungslocation stehen Ihnen Hotelzimmer in verschiedenen Kategorien zur Verfügung, die Sie bitte selbst buchen.
Veranstaltungsort
DGUV Congress
Tagungszentrum des IAG
Königsbrücker Landstr. 2
01109 Dresden
ÖPNV
Ab Dresden Hauptbahnhof: Straßenbahn Linie 7 (Richtung Weixdorf) bis Haltestelle Infineon Nord. Bitte folgen Sie dann den Hinweisschildern. Der Fahrpreis beträgt etwa 3,40 Euro. Dauer: ca. 30 Minuten
Ab Bahnhof Dresden-Neustadt: Ausgang Schlesischer Platz. Straßenbahn Linie 3 (Richtung Coschütz) bis Albertplatz (eine Haltestelle), danach umsteigen in die Linie 7 (Richtung Weixdorf) bis Zielhaltestelle Infineon Nord. Bitte folgen Sie dann den Hinweisschildern. Der Fahrpreis beträgt etwa 3,40 Euro. Dauer: ca. 25 Minuten
FLUGHAFEN
Buslinie 77 (Richtung Klotzsche-Infineon) bis Endstation direkt an der DGUV Akademie. Der Fahrpreis beträgt etwa 3,40 Euro. Dauer: ca 10 Minuten
Taxi: Der Fahrtpreis beträgt etwa 16-19 Euro. Dauer: ca. 10 Minuten
AUTO
Anfahrt über die A 4: Abfahrt Dresden-Flughafen. Folgen Sie zunächst der B 97 Richtung Flughafen. An der ersten Kreuzung (Agip-Tankstelle) rechts abbiegen. Nach 1,4 km am Ende der Straße rechts abbiegen in die Königsbrücker Landstraße. Dann sofort links einordnen und an der nächsten Ampel links abbiegen.
Anfahrt aus dem Stadtzentrum: Folgen Sie der B 97 Richtung Flughafen. In Höhe der Zufahrt „Infineon Nord“ rechts abbiegen.
Parkplätze: Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Wir empfehlen eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ergänzende Informationen zur Anfahrt finden Sie hier.
Anmeldung NSK 2027
Der 16. Nachsorgekongress 2025 findet am 11. und 12. März 2027 in Dresden statt. Für die Anmeldung zum Kongress arbeiten wir mit dem Anbieter Eventbrite zusammen. Die Anmeldung wird an dieser Stelle zum 01.01.2027 freigeschaltet.
AG Teilhabe
Die Arbeitsgemeinschaft „Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung“ (AG Teilhabe) ist ein Zusammenschluss von Organisationen, deren Aufgabe die Hilfe für Menschen mit erworbenem Hirnschaden einschließlich Apallischem Syndrom (Wachkoma) ist. Diese Menschen bedürfen wegen der spezifischen Einschränkungen im Erleben, Denken und Handeln oftmals lebenslanger Unterstützung durch
- eine kompetente Beratung und Begleitung Betroffener und deren Angehöriger, auch nach abgeschlossener Akutversorgung und Rehabilitation, einschließlich einer existentiellen Absicherung,
- angemessene medizinische Versorgung und Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittel sowie ambulante neuropsychologische Begleitung auf der Grundlage der individuellen Bedürftigkeit,
- Hilfe zur Eingliederung, Langzeitrehabilitation, schulischen und beruflichen Rehabilitation.
Ziele der AG Teilhabe sind die Umsetzung einer gezielten Rehabilitation und systematischen, durchgängigen Nachsorge für Menschen mit erworbenem Hirnschaden einschließlich der Menschen im Apallischen Syndrom (Wachkoma) im Sozial- und Gesundheitswesen und einer daraus abgeleiteten langfristigen oder lebenslangen Regelversorgung sowie die Schaffung eines eigenen Status für Menschen mit erworbenem Hirnschaden.
Der Zusammenschluss in der AG Teilhabe hat den Zweck, Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen, zu bündeln, gemeinsam weiter zu entwickeln und die neuen Einsichten dazu im Sozial- und Gesundheitswesen durchzusetzen. Die Grundlagen für Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen zur Nachsorge sollen erarbeitet, in praktische Vorschläge umgesetzt und in anderen Fachkreisen, bei Kostenträgern, in der Öffentlichkeit und in der Politik bekannt gemacht werden. Öffentlichkeitsarbeit ist daher wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der AG Teilhabe.
Wer ist Mitglied der AG Teilhabe?
Die Arbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit erworbener Hirnschädigung (AG WfMeH) besteht als ein Zusammenschluss von etwa 130 Fachkräften aus rund 70 Werkstätten aus dem gesamten Bundesgebiet.
Zu den Zielen der AG WfMeH gehört
- Bearbeitung von Konzeptionen der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit erworbener Hirnschädigung, die in den Werkstätten arbeiten,
- Schaffung einer bundesweiten Plattform für Werkstätten, die sich mit der beruflichen Rehabilitation für MeH beschäftigen,
- Fachlicher Austausch über die Konzeption beruflicher Rehabilitation von MeH in Werkstätten,
- Verbesserung der Lebenssituation im Bereich der beruflichen Teilhabe von MeH,
- Aufbau eines Netzwerkes von Fachleuten im Bereich der beruflichen Reha von MeH in WfbMs,
- Beteiligung an Veranstaltungen aus dem Bereich Nachsorge von schädelhirnverletzten Menschen (Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit).
Ansprechpartner /-partnerin:
Region Süd-West:
Bernd Feix, Pädagogischer Vorstand Stiftung Scheuern, Am Burgberg 16, 56377 Nassau
02604 979-1050
b.feix@stiftung-scheuern.de
Region West:
Jochen Amsink, Abteilungsleiter, Hephata Arbeit gGmbH, Urftstraße 252, 41239 Mönchengladbach
02166 2554710
jochen.amsink@hephata-mg.de
Region Süd:
Sandra Hammerl, MeH Case-Managerin / stellv. Betriebsleitung Berufliche Bildung und Qualifizierung, Pfennigparade ChancenWerk GmbH, Barlachstraße 26, 80804 München
089 8393-4694
sandra.hammerl@pfennigparade.de
Region Süd:
Simone Kreitenweis, Leiterin Förderstätte / Prokuristin, Pfennigparade Perspektive GmbH, Lise-Meitner-Str. 9, 85716 Unterschleißheim
089 317843-77
simone.kreitenweis@pfennigparade.de
Region Ost:
Susanne Lange, geschäftsführende Gesellschafterin, Gut Leben gGmbH, Windbergstraße 2, 01728 Bannewitz
0351 403512-20
susanne.lange@gut-leben.de
Region Nord:
Stephanie Strunk, Betriebsleitung Rehabilitation, Elbe-Werkstätten GmbH, Meiendorfer Mühlenweg 119, 22159 Hamburg
040 428 68-6001
Stephanie.Strunk@elbe-werkstaetten.de
Geschäftsstelle der AG WfMeH
Stiftung Scheuern
Am Burgberg 16
56377 Nassau
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnen MeH organisiert sich aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen im ganzen Bundesgebiet. Die Mitglieder setzen sich dafür ein, dass für Menschen mit erworbener Hirnschädigung die aufgrund der erworbenen Behinderungen begründeten Nachteile vollumfänglich ausgeglichen werden. Ziel ist, dass bundesweit gültige und vergleichbare Standards und eine adäquate Refinanzierung für das institutionelle Wohnen von Menschen mit erworbener Hirnschädigung etabliert werden. Menschen mit erworbener Hirnschädigung soll so umfassende Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht werden.
Für die differenzierten Wohn- und Unterstützungsangebote bedeutet dies insbesondere:
- Hinwirken auf bundeseinheitlich geltende Standards in der Qualifizierung von Mitarbeitenden,
- Hinwirken darauf, dass die speziellen Bedarfe von Menschen mit erworbener Hirnschädigung in den Bedarfsermittlungsinstrumenten der Bundesländer Berücksichtigung finden,
- Deckung eines bedarfsgerechten Wohn- und Unterstützungsangebotes für Menschen mit erworbener Hirnschädigung,
- Hinwirken zur Anerkennung von Therapeutinnen und Therapeuten sowie weiteren geeigneten Berufsgruppen als Fachkräfte für MeH,
- Anerkennung und Finanzierung des zusätzlich erforderlichen neuropsychologischen Unterstützungsbedarfes.
Ansprechpartner /-partnerin:
Doris Neidel
Stiftung Pfennigparade München
doris.neidel@pfennigparade.de
Das Bundesweite Netzwerk Beratung für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (BNB MeH) wurde beim 4. Nachsorgekongress der AG Teilhabe im Jahr 2010 ins Leben gerufen, um den bundesweiten Austausch von Beratungsstellen für Menschen mit Schädelhirnverletzungen zu stärken. Zentrale Anliegen der gemeinsamen Arbeit sind verbindliche Qualitätsstandards für Beratung sowie die neurokompetente und individuelle Beratung von Betroffenen, An- und Zugehörigen und Institutionen. Weiter besteht das Ziel, eine Regelversorgung für spezialisierte Beratung zu etablieren.
Aktuell umfasst der BnB MeH 28 Beratungsstellen.
Ansprechpartner /-partnerin
Bastian Foppe
Sprecher des Bundesweiten Netzwerks
Alexianer Köln GmbH
Zentrum für erworbene neurologische Erkrankungen (ZenE)
Mathiaskirchplatz 5
50968 Köln
Die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR) ist eine wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft, die seit 1989 die Weiterentwicklung der neurologischen Rehabilitation in Deutschland vorantreibt. Als interdisziplinärer Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weiteren Fachpersonen im Bereich der Neurorehabilitation setzt sich die DGiNR dafür ein, die Versorgung von Menschen mit Schädigungen des zentralen und peripheren Nervensystems nachhaltig zu verbessern.
Die neue / alte Gesellschaft ist Ende 2025 aus der Fusion der vormaligen Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) und der Deutschen Gesellschaft für Neurotraumatologie und klinische Neurorehabilitation (DGNKN) entstanden.
Ansprechpartner /-partnerin
PD Dr. med. Christian Dohle, M. Phil.
Past-Präsident DGiNR
Leitender Arzt P.A.N. Zentrum für Post-Akute Neurorehabilitation
Bereichsleitung Forschung der Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin
030 40606-231
c.dohle@panzentrum.de
Geschäftsstelle der DGNR e.V.
c/o Janett Ohlerth
P.A.N. Zentrum
Wildkanzelweg 28
13465 Berlin
Die Mitglieder der Selbsthilfegruppe „Leben mit Schädelhirntrauma Köln” treffen sich regelmäßig, um sich mit anderen Betroffenen über das Leben mit SHT auszutauschen. Es geht um Probleme, Erfolge und viele weitere Themen. Betroffene unterstützen sich gegenseitig dabei, das Krankheitsbild zu verstehen, Hürden zu akzeptieren und die durch das Schädelhirntrauma entstandenen Herausforderungen zu bewältigen. Darüber hinaus setzt sich die Selbsthilfegruppe nach ihren Möglichkeiten auf Social Media und auf Veranstaltungen dafür ein, die Herausforderungen eines Lebens mit Schädelhirntrauma nachvollziehbar und sichtbarer zu machen.
Ansprechpartner /-partnerin
Nils Huge, Ansprechpartner und Organisator der Selbsthilfegruppe
Katja Lößl, Ansprechpartnerin und Organisatorin der Selbsthilfegruppe
Die Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. ist eine gemeinnützige wissenschaftliche Fachgesellschaft.
Die Forschung über die Zusammenhänge zwischen Gehirn und Verhalten insbesondere die Untersuchung im Kontext neurologischer Erkrankungen stellt einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeit in der GNP dar. Dabei dient dies der Entwicklung von geeigneten Diagnostikverfahren und Therapiemaßnahmen, um Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen eine Therapie zur Verfügung zu stellen, die die bestmögliche berufliche und soziale Teilhabe fördert. Als Fachgesellschaft stellen berufspolitische Aktivitäten für die Fort- und Weiterbildung von klinischen Neuropsychologinnen und Neuropsychologen und neuropsychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein wichtiges Engagement dar.
Ansprechpartner /-partnerin
Vorstandsbeauftragte in der AG Teilhabe:
Dr. Dominik Pöppl
d.poeppl@rehaneo.de
Dr. Sigrid Seiler
Sigrid.seiler@psy.lmu.de
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen (BAG) ist ein Zusammenschluss von Organisationen und Einzelpersonen, die über langjährige professionelle Erfahrungen im Bereich der Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge von Kindern und Jugendlichen und deren Familien nach einer Hirnschädigung durch Krankheit oder Unfall verfügen.
Dieser Zusammenschluss dient dem Zweck, Erfahrungen und Erkenntnisse gemeinsam weiterzuentwickeln und engagiert zu vertreten. Insbesondere hat sich die BAG vorgenommen, die Öffentlichkeit auf die spezifischen Probleme von Kindern und Jugendlichen mit Hirnschädigungen aufmerksam zu machen, denn ihnen drohen neben langfristigen gesundheitlichen Problemen vor allem Schwierigkeiten bei der Integration in die Gesellschaft. Um ihre Beeinträchtigungen zu minimieren, gilt es, die Nachsorge zu optimieren.
Die BAG will Informationen, Forschungsergebnisse und Empfehlungen zusammenfassen und bekannt machen sowie bestehende Angebote besser vernetzen, um zu einer systematischeren Nachbetreuung der Betroffenen im Sinne der sekundären Prävention beizutragen.
Ansprechpartner /-partnerin
Dr. Michaela Bonfert
Kids Concussion Clinic am LMU Klinikum München
Herzog-Heinrichstr. 13
80336 München
Jährlich erfahren rund 670.000 Menschen in Deutschland ein Schädelhirntrauma. Mehr als 100.000 von ihnen müssen nach dem Unfall mit dauerhaften körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen weiterleben. Ziel der ZNS-Stiftung ist es, die Lebensqualität dieser Menschen zu verbessern und ihnen umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Durch Aufklärung und präventive Maßnahmen trägt die Stiftung dazu bei, die Unfallzahlen zu senken und die Schwere von Kopfverletzungen zu reduzieren.
Vision der ZNS-Stiftung ist es, dass Menschen mit Schädelhirntrauma ein erfülltes Leben führen. Die Mitarbeitenden setzen sich täglich dafür ein, dass sich die Lebensqualität der Betroffenen verbessert. Dies wird erreicht durch Aufklärung, Beratung, Information, Schulung, Forschungsförderung, Lobbyarbeit und die Verbesserung der Versorgung.
Ansprechpartner / -partnerin
Dr. Susanne Schaefer
ZNS-Stiftung
Fontainengraben 148
53123 Bonn
0228 97845-0
info@zns-stiftung.de
Stimmen von Teilnehmenden
Rückblick
Seit über 20 Jahren veranstaltet die ZNS-Stiftung gemeinsam mit der AG Teilhabe die Nachsorgekongresse. An wechselnden Orten, mit unterschiedlichen Akteuren und Themenschwerpunkten – aber immer mit einem Ziel: Betroffenen Menschen mit Schädelhirnverletzung und ihren Angehörigen eine Stimme zu geben und für ihre Belange im politischen Diskurs einzustehen.
Vielfach wurden die Ergebnisse der Kongresse in Publikationen zusammengefasst. Diese können Sie hier im Rückblick bei der jeweiligen Veranstaltung als PDF herunterladen. Auf Anfrage per Mail an info@nachsorgekongress.de senden wir Ihnen die Publikationen auch gerne als gedruckte Version zu, sofern sie noch verfügbar sind.
Neben dem Nachsorgekongress wurden in den vergangenen Jahrzehnten durch die AG Teilhabe weitere Aktionen durchgeführt. Es wurden Wahlprüfsteine formuliert, Resolutionen veröffentlicht, Begegnungen mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern veranstaltet sowie Offene Briefe formuliert.
Unser Rückblick auf ausgewählte Aktivitäten der vergangenen Jahre wird in chronologischer Reihenfolge nach und nach ergänzt.
Im April 2025 wurde Dresden erneut zum Treffpunkt für Austausch, Vernetzung und neue Impulse in der Nachsorge nach Schädelhirnverletzung. Der 16. Nachsorgekongress der AG Teilhabe stand unter dem Motto „Ich wollte es schaffen und keiner wollte mich scheitern lassen“ Bestmögliche Teilhabe für Menschen mit Schädelhirnverletzung.
An zwei dichten Tagen diskutierten Betroffene, Angehörige sowie Fachleute aus Rehabilitation, Sozialleistungssystem und Politik über Chancen, Hürden und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten in der Nachsorge. Fachvorträge beleuchteten unter anderem das Teilhabeplanverfahren und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. In sieben Workshops wurden zentrale Fragestellungen praxisnah vertieft und gemeinsam weitergedacht. Persönliche Beiträge – unter anderem aus der Jungen Selbsthilfe Köln – machten deutlich, wie wichtig der Austausch, die gegenseitige Unterstützung und vor allem die Sichtbarkeit der Betroffene mit ihren täglichen Herausforderungen sind.
Ein besonderer Höhepunkt des Kongresses war die Verleihung des Hannelore-Kohl-Förderpreises und des ZNS-Doktorandenstipendiums am zweiten Kongresstag.
Zum Abschluss verabschiedete die AG Teilhabe einen Offenen Brief mit klaren Forderungen für bessere Teilhabechancen schädelhirnverletzter Menschen.
Weitere Informationen zum 16. Nachsorgekongress finden Sie im Programmheft.
Als Ergebnis des Nachsorgekongresses 2025 in Dresden wurde ein offener Brief formuliert, mit dem die AG Teilhabe den Gesetzgeber dazu auffordert, sich für eine Verbesserung der Situation von Menschen mit erworbener Hirnschädigung einzusetzen.
Um mit diesen Forderungen erfolgreich zu sein, bedarf es Ihrer Unterstützung. Teilen Sie unseren Brief, nutzen Sie Ihre Kontakte und helfen Sie mit, die Anliegen von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen bekannt zu machen.
Sie können hier unseren Brief herunterladen und hier finden Sie eine Version in leichter Sprache. Wenn Sie die Ableitungen aus den Spannungsfeldern als Vertiefung der Thematik lesen möchten, klicken Sie bitte hier. Sie können dem Brief auch eine Postkarte beilegen, die während des Kongresses durch Graphic Recording entstanden ist, klicken Sie dazu hier.
Vielen Dank, dass Sie uns in unserem Anliegen unterstützen.
Die Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung (AG Teilhabe) und die ZNS-Stiftung haben im Sommer 2024 erstmals zu einem Parlamentarischen Abend nach Berlin geladen. Das neue politische Dialog-Format schließt an den seit 2006 bewährten Nachsorgekongress an und trägt die dort erarbeiteten Thesen ins politische Berlin.
Rund 100 Gäste aus Politik und Gesellschaft kamen in die Räumlichkeiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin-Mitte, um das Thema Teilhabe und Nachsorge für Menschen mit Schädelhirnverletzung in seinen unterschiedlichen Facetten inhaltlich zu beleuchten und gemeinsam mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen. „Wir wollen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Interessensverbänden für die Problematik der Einschränkungen von Menschen mit erworbenen Hirnverletzungen sensibilisieren“, erklärte Prof. Dr. Joachim Breuer, Vorsitzender der ZNS-Stiftung.
In Deutschland müssen rund eine Million Menschen mit den dauerhaften Folgen einer Schädelhirnverletzung leben. Die Zahlen steigen: In jedem Jahr erfahren rund 300.000 Menschen gravierende Einschränkungen durch eine unfallbedingte Schädelhirnverletzung. Sie alle haben Anspruch auf eine bestmögliche Teilhabe.
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion erörterten Prof. Dr. Edgar Franke, (MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit), Jürgen Dusel (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen), Brigitte Gross (Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund), Thomas Haberl (Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, BAGüS), Takis Mehmet Ali (MdB), Kai Swoboda (stellvertretender Vorstandsvorsitzender IKK classic) und Dr. Annette Tabbara (Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) die aktuelle Situation.
Deutlich wurde, dass es, abhängig vom Leistungsträger, immer noch große Unterschiede bezüglich der Nachsorgeleistungen für Menschen mit erworbener Hirnschädigung gibt. Zudem zeigte sich, dass die Realisierung berechtigter Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern immer noch mit erheblichen Barrieren belastet ist. Den Betroffenen ist es deshalb vielfach nicht möglich, zeitnah und umfänglich die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Konsens bestand schließlich darin, dass Menschen mit erworbener Hirnschädigung häufig mit multimodalen Einschränkungen zu kämpfen haben. Aus diesem Grund benötigen sie eine proaktive Beratung und Aufklärung über die rehabilitativen Maßnahmen und neurokompetente Unterstützung abgestimmt zwischen den Leistungsträgern. Deshalb ist es unverzichtbar, dass der ja sogar gesetzlich in § 19 SGB IX verankerte Anspruch auf trägerübergreifende Teilhabeplanung eingelöst wird.
„Wir haben an diesem Abend eindrücklich erlebt, was möglich ist, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen wollen,“ so Prof. Dr. Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Gesundheitsminister. „Deshalb werde ich den Diskurs mit allen Akteuren der Rehabilitation und Nachsorge für Menschen mit erworbener Hirnschädigung fortsetzen, damit wir gemeinsam die im BTHG festgelegten Möglichkeiten einsetzen, um eine bestmögliche Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen zu erreichen.“
Unter dem Leitmotiv „Teilhabe – Anspruch und Wirklichkeit“ widmete sich der Nachsorgekongress 2023 in Dresden der Frage, wie Leistungsansprüche von Menschen mit erworbener Hirnschädigung tatsächlich umgesetzt werden können. Die Teilnehmenden des Kongresses waren dazu eingeladen, den konkreten Weg eines Betroffenen durch das Hilfesystem nachzuvollziehen: von der Bedarfsermittlung über die Klärung von Zuständigkeiten bis hin zur Sicherung langfristiger Teilhabeleistungen.
Im Mittelpunkt des Kongresses stand die Forderung, Nachsorge endlich verbindlich in die Regelversorgung zu überführen. Trotz fachlicher und sozialpolitischer Argumente bleiben Zuständigkeiten zwischen Renten- und Krankenkassen vielfach unklar, sodass Betroffene weiterhin Gefahr laufen, im System verloren zu gehen. Eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Reha-Wissenschaft, Sozialleistungsträgern und Eingliederungshilfe widmete sich diesem Thema gleichermaßen kontrovers wie lösungsorientiert.
Erstmals setzte die AG Teilhabe auf ein neues, interaktives Format: Statt klassischer Workshops führte ein Informationsparcours unter dem Titel „Im Labyrinth der Nachsorge – Wege hinaus“ durch zentrale Aspekte der nachklinischen Neurorehabilitation. Impulsvorträge, Poster und Diskussionsrunden ermöglichten einen lebendigen Einblick in die Diskrepanz zwischen rechtlichem Anspruch und gelebter Praxis.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie im Programmheft.
Unter dem Thema „Das Unsichtbare sichtbar machen“ rückte die Veranstaltung insbesondere kognitive und psychische Beeinträchtigungen wie Reizüberflutung, Konzentrationsstörungen oder chronische Erschöpfung in den Fokus. Diese Symptome schränken den Alltag vieler Betroffener massiv ein, werden jedoch häufig nicht gesehen und unterschätzt.
Der Nachsorgekongress, der seit 2006 den interdisziplinären Austausch zwischen Medizin, Politik, Leistungsträgern, Betroffenen und Angehörigen fördert, gilt als bundesweit einzigartiges Forum für Dialog auf Augenhöhe. Gerade die interaktiven Workshops und Diskussionsforen bildeten erneut das Herzstück der Veranstaltung und stärkten die Rolle von Selbsthilfe und Interessenvertretung.
Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause bot das Treffen nicht nur den so wichtigen fachlichen Austausch, sondern ermöglichte stärkende persönliche Begegnungen. Neben einer verstärkten gesellschaftlichen Sensibilisierung für „unsichtbare“ Beeinträchtigungen wurde insbesondere die konsequente Umsetzung gesetzlich verankerter Instrumente wie der Teilhabeplankonferenz sowie eine zügigere Anerkennung entsprechender Bedarfe durch Kostenträger eingefordert.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie im Programmheft.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 hat die AG Teilhabe unter der Schirmherrschaft der ZNS-Stiftung Wahlprüfsteine an die politischen Parteien gerichtet. In 22 Fragen wurden die zentralen Anliegen von rund einer Million Menschen mit erworbener Hirnschädigung adressiert – von medizinischer und psychotherapeutischer Nachsorge über Teilhabe bis hin zu sozialer Absicherung.
In ihrem Koalitionsvertrag griff die Ampel-Koalition mehrere dieser Forderungen auf: Geplant waren der Ausbau wohnortnaher, bedarfsgerechter und ambulanter Versorgungsstrukturen sowie die Entwicklung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Besonders positiv bewertete die AG Teilhabe die angekündigte Reform der Bedarfsplanung in der Psychotherapie, um Wartezeiten – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen – zu verkürzen und den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen zu verbessern.
Gleichzeitig blieben wichtige sozialpolitische Fragen offen, etwa zur finanziellen Entlastung stark belasteter Haushalte oder zur Anhebung von Grundsicherungsleistungen. Diese Themen werden die AG Teilhabe auch in den kommenden Jahren beschäftigen.