Unsere Grundsätze
Die ZNS-Stiftung hat seit ihrer Gründung im Jahr 1983 finanzielle Hilfeleistungen von rund 36,3 Millionen Euro bereitstellen können (Stand 31.12.2024). Ohne die engagierte Unterstützung durch unsere Spenderinnen und Spender sowie Zustiftende wäre die Arbeit der ZNS-Stiftung nicht möglich. Es ist für uns als Stiftung selbstverständlich und zudem ein Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber unseren Spenderinnen und Spendern, verantwortlich mit den uns anvertrauten Spenden sowie den Erträgnissen aus dem Stiftungskapital umzugehen und den Umgang mit den erhaltenen Spenden transparent und nachvollziehbar darzulegen.
Die ZNS-Stiftung ist Mitglied in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und lässt ihren Jahresabschluss freiwillig von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Das Prüfungsergebnis wird im Geschäftsbericht der ZNS-Stiftung veröffentlicht. Möchten sie mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft erfahren, können Sie sich auf den verlinkten Seiten informieren.
Die ZNS-Stiftung folgt den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Möchten sie mehr über die Grundsätze guter Stiftungspraxis erfahren, können Sie sich auf den verlinkten Seiten informieren.
Die ZNS-Stiftung folgt in ihrer Arbeit den in der Stiftungssatzung festgelegten Grundsätzen. Die aktuell gültige Satzung wurde am 2. Juli 2024 von Vorstand und Kuratorium verabschiedet und ist mit Genehmigung der Stiftungsbehörde am 16.07.2024 nach § 85a Abs. 1 S. 2 BGB in Kraft getreten.
In der Verwirklichung ihres Stiftungszweckes fördert die ZNS-Stiftung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke
- Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
- Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO)
- Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 AO)
- Förderung der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 AO)
Die ZNS-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Die ZNS-Stiftung ist nach Anlage 1 zum Bescheid für 2024 über Körperschaftsteuer des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, Steuernummer 206/5891/1128 vom 31.10.2025, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes teilweise von der Körperschaftsteuer befreit. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung wurden mit Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO vom 08.08.2024 festgestellt.
Die aktuelle Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid vom 31.10.2025 finden Sie hier zum Download.
Den vollständigen Wortlaut der Satzung der ZNS-Stiftung können Sie sich unter der Verlinkung ansehen.
Der Geschäftsbericht der ZNS-Stiftung gibt Auskunft über die Aktivitäten und Projekte des jeweiligen Jahres und informiert über Einnahmen und Mittelverwendung. Er ist Ausdruck der Transparenz der ZNS-Stiftung gegenüber unseren Spenderinnen und Spendern.
Sie können den aktuellen Geschäftsbericht im Download ansehen. Ein gedrucktes Exemplar senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Zur Bestellung besuchen Sie bitte unseren Shop.
Die Anlagerichtlinien der ZNS-Stiftung inklusive aller Sondervermögen wurden am 3. Dezember 2024 von den Gremien der ZNS-Stiftung verabschiedet. Sie orientieren sich grundsätzlich an der Anlagestrategie des Stifterverbandes.
Auf Wunsch senden wir Ihnen unsere Anlagerichtline gerne zu – nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.
Die ZNS-Stiftung unterzieht sich einer freiwilligen Prüfung ihres Jahresabschlusses.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2024 die freiwillige Abschlussprüfung entsprechend § 317 HGB durchgeführt und am 06. August 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des geprüften Jahresabschlusses erteilt. Das Testat der Prüfung können Sie sich unter der folgenden Verlinkung ansehen: Testat 2024 KPMG AG.
Die ZNS-Stiftung ist Mitglied im Dachverband der freien gemeinnützigen Einrichtungen DER PARITÄTISCHE, einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Unter seinem Dach haben sich Organisationen zusammengeschlossen, um soziale Arbeit zum Wohle der Gesellschaft und des einzelnen Menschen zu leisten und nachhaltig in die Zukunft zu führen.
Im Jahr 2014 hat sich die ZNS-Stiftung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency Deutschland e.V. angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, die Transparenz in gemeinnützigen Organisationen zu fördern. Die von der Initiative geforderten Angaben werden im Geschäftsbericht der ZNS-Stiftung veröffentlicht.
Über die Helma und Gerhard A. Hellmonds-Stiftung ist die ZNS-Stiftung Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Über den Verein für Bonner Stiftungen e.V. engagiert sich die ZNS-Stiftung in ihrer Heimatstadt Bonn für die Fortentwicklung des Stiftungswesens und die Vernetzung mit lokalen Partnerinnen und Partnern.