Bußgelder
Die ZNS-Stiftung ist bei den Gerichten bundesweit als Empfänger von Bußgeldern erfasst. Wir garantieren Ihnen die zuverlässige, zeitnahe und lückenlose Abwicklung aller Bußgelder!
Bußgelder helfen schädelhirnverletzten Unfallopfern
Alle 47 Sekunden erleidet in Deutschland ein Mensch eine Schädelhirnverletzung – das sind rund 670.000 Menschen pro Jahr. Dazu zählen zu einem großen Teil Opfer von Verkehrsunfällen und Gewaltdelikten. Oftmals überleben die Betroffenen schwer verletzt und müssen ihr Leben lang mit Einschränkungen leben. Weit über eine Million Menschen in Deutschland sind gegenwärtig dauerhaft auf die Unterstützung von Angehörigen oder Pflegekräften angewiesen.
Geldauflagen und Bußgelder
Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern an die ZNS-Stiftung können Sie als Zuweisende bei Gerichten und Finanzbehörden unsere Arbeit unterstützen und ermöglichen es uns, Betroffene und Angehörige mit Schädelhirntrauma kostenfrei und umfassend zu beraten.
Bußgeld-Sonderkonto
Für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder haben wir ein Sonderkonto eingerichtet, das sicherstellt, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
ZNS-Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN DE25 3702 0500 0001 0693 01
BIC BFSWDE33XXX
Garantie
- Wir garantieren Ihnen die zuverlässige, zeitnahe, lückenlose und diskrete Abwicklung aller Bußgelder.
- Wir berichten vorschriftsgemäß über Zuweisungen und Zahlungen.
- Wir verwenden zugewiesene Bußgelder ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben.
- Wir halten die Datenschutzbestimmungen strikt ein.
- Wir sind als gemeinnützig anerkannt.
Service und Kontakt
Gerne senden wir Ihnen Aufkleber mit unserer Anschrift und dem Bußgeld-Sonderkonto sowie entsprechende Überweisungsträger zu. Wenden Sie sich gerne per E-Mail an unseren Ansprechpartner: a.steiner@zns-stiftung.de