Unterstützen Sie uns
Mit Ihrer Zuwendung an die ZNS-Stiftung machen Sie einen echten Unterschied im Leben von Menschen, die nach einem Unfall im Straßenverkehr, im Sport oder im häuslichen Umfeld unter den schweren Folgen eines Schädelhirntraumas leiden.
Über 670.000 Menschen sind Jahr für Jahr in Deutschland betroffen. Die Dunkelziffer ist hoch. Helfen Sie mit, dass wir den betroffenen Menschen und ihren Familien mit neurokompetenter Beratung und Information zur Seite stehen können. Und tragen Sie dazu bei, damit durch intensive Präventionsarbeit Unfälle gar nicht erst passieren und die Schwere der Unfallfolgen abgemildert werden kann.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit der ZNS-Stiftung zu unterstützen: durch eine Spende, eine individuell geplante Benefiz-Aktion, durch eine Zustiftung, über die Errichtung eines Stiftungsfonds, durch ein Stifterdarlehen oder im Rahmen eines Testamentes.
Melden Sie sich gern bei uns über unser Kontaktformular: Wir finden mit Ihnen gemeinsam den passenden Rahmen für Ihr Engagement.
Folgende Formen der Zuwendung gibt es
Über Ihre Spende an die ZNS-Stiftung freuen wir uns sehr. Sie können diese ganz einfach über unseren roten Spenden-Button online vornehmen oder auch den klassischen Weg einer Banküberweisung wählen. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie sich mit einer Dauerspende für die langfristige Unterstützung unserer Arbeit entscheiden. Dies fördert die ZNS-Stiftung nachhaltig und verschafft uns wichtige Planungssicherheit. Ihre Spende wird zeitnah für unsere Arbeit eingesetzt.
Spendenkonto bei der Sparkasse Köln Bonn
Kontoinhaber: ZNS-Stiftung
IBAN: DE31 3705 0198 0030 0038 00
BIC: COLSDE33
Da wir vom Finanzamt Bonn als gemeinnützig anerkannt sind, stellen wir Ihnen für Ihre Spende ab 300 Euro automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Ihre Spende wirkt sich für Sie steuermindernd aus. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht Ihr Kontoauszug als Spendennachweis.
Eine besondere Form der Spende ist die Anlassspende: So können Sie beispielsweise anlässlich eines runden Geburtstages oder eines Jubiläums anstelle von Geschenken zu Spenden für die ZNS-Stiftung aufrufen.
Häufig erreichen uns auch Kondolenzspenden, zu denen im Zusammenhang mit einem Trauerfall aufgerufen wird - vielfach auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen oder seiner Angehörigen. Kondolenzspenden sind eine besondere Möglichkeit, das Andenken an die verstorbene Person zu wahren und zugleich etwas Gutes zu tun.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich mit mit Ihren Fragen oder Ideen für eine Anlassspende bei uns melden. Wir helfen Ihnen gern dabei, eine für Sie passende Aktion vorzubereiten. Nutzen Sie dazu ganz einfach unser Kontaktformular.
Kontakt per E-Mail: spenden@zns-stiftung.de
Mit einer Zustiftung ermöglichen Sie die langfristige und dauerhafte Realisierung von Projekten in der ZNS-Stiftung. Der von Ihnen zugewandte Betrag wird dem Kapitalstock der ZNS-Stiftung zugeführt und gewinnbringend angelegt. So können wir Jahr für Jahr mit den Erträgen aus Ihrer Zustiftung arbeiten. Das Vermögen bleibt ungeschmälert erhalten.
Eine Zustiftung kann sich für Sie zusätzlich zu Ihrem normalen Spendenabzug steuermindernd auswirken, wenn dieser bereits ausgeschöpft wurde. Wir beraten Sie gern, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Zustiftung zugunsten der ZNS-Stiftung vorzunehmen. Melden Sie sich gern über unser Kontaktformular.
Kontakt per E-Mail: spenden@zns-stiftung.de
Möchten Sie gezielt einen der fünf Wirkungsbereiche der ZNS-Stiftung stärken und Ihr Engagement dauerhaft mit Ihrem eigenen Namen verbunden wissen? Dann ist die Errichtung eines eigenen Stiftungsfonds über eine Zustiftung für Sie der richtige Weg. Gemeinsam verfassen wir eine Präambel für den Vertrag zur Errichtung Ihres Stiftungsfonds, damit Sie Ihre Motivation als Stifter auch für Ihre Nachkommen festhalten können.
Ihr Stiftungsfonds wird unter dem Dach der ZNS-Stiftung verwaltet. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten: Die Erträge aus Ihrem Stiftungsfonds kommen langfristig und nachhaltig zu 100 Prozent dem von Ihnen ausgewählten Wirkungsbereich zu Gute.
Melden Sie sich gern bei uns über unser Kontaktformular, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren.
Kontakt per E-Mail: spenden@zns-stiftung.de
Das Stifterdarlehen ist eine noch eher unbekannte Form der Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation. Es ermöglicht Ihnen eine „Stiftung auf Zeit“.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Geld nicht später doch noch benötigen, z.B. für die Alterssicherung oder eine unvorhersehbare Notlage, können Sie der ZNS-Stiftung einen bestimmten Geldbetrag als zinsloses, kostenfreies Darlehen überweisen. Wir schließen mit Ihnen als Darlehensgeber einen Vertrag über die Höhe des Darlehens, die Kündigungsfrist und die Laufzeit ab. Die Zinsen fließen steuerfrei an die ZNS-Stiftung. Für Sie entsteht deshalb keine Abgeltungssteuer.
Ein Stifterdarlehen kann problemlos in eine Zustiftung umgewandelt oder der ZNS-Stiftung testamentarisch vermacht werden, wenn ein für Sie passender Zeitpunkt gekommen ist und Sie dies wünschen.
Wir beraten Sie gern. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich unverbindlich zu informieren.
Kontakt per E-Mail: spenden@zns-stiftung.de
Es ist wichtig, sich frühzeitig Gedanken um sein Testament zu machen. Als Mitarbeitende der ZNS-Stiftung kommen wir tagtäglich mit Menschen in Berührung, die durch einen plötzlichen Unfall mitten aus dem Leben gerissen werden. Dann ist es gut und auch für die Angehörigen eine Entlastung, wenn man im Vorfeld bereits seine Wünsche bezüglich des eigenen Nachlasses formuliert und testamentarisch festgehalten hat. Ein plötzlicher Unfall ist keine Frage des Alters – die frühzeitige Vorsorge und das Verfassen eines Testaments sind in jeder Lebensphase wichtig.
Die Regelung des eigenen Nachlasses mit dem Verfassen eines Testaments ist eine sensible Angelegenheit, die mit Bedacht vorgenommen werden sollte. Wir unterstützen Sie hierbei mit fachlicher und menschlicher Expertise und helfen Ihnen, zu Lebzeiten alles Wichtige zu regeln. Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und Freunde – und Sie können ein Zeichen setzen, über Ihren Tod hinaus.
In Ihrem Testament können Sie die ZNS-Stiftung mit einem Vermächtnis bedenken oder die Stiftung als Alleinerben einsetzen. Da die ZNS-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, ist Ihre Zuwendung in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses steuerfrei. Ihre Zuwendung kommt der Arbeit der ZNS-Stiftung im vollen Umfang zu Gute.
Wir beraten Sie gern. Unsere Geschäftsführerin Dr. Susanne Schaefer freut sich auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.
Kontakt per E-Mail: spenden@zns-stiftung.de