Die ZNS-Akademie
Die ZNS-Stiftung realisiert ihren Wirkungsbereich Bildung und Qualifizierung über die ZNS-Akademie gGmbH.
Damit verfolgt die Stiftung das Ziel, die Versorgung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Schädelhirntrauma nachhaltig zu verbessern. Herzstück der ZNS-Akademie sind die Seminare, die für Betroffene und Angehörige als Präsenzveranstaltungen und digital angeboten werden. Sie schaffen Raum für Begegnung, die persönliche Weiterentwicklung und gegenseitiges Empowerment. Informationsveranstaltungen für Betroffene, Angehörige sowie Fachleute aus Praxis, Pflege und Versorgung ergänzen das vielfältige Angebot der Akademie. Komplettiert wird das Portfolio durch maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen für Organisationen, Verbände und Unternehmen.
Alleinige Gesellschafterin der ZNS-Akademie gGmbH ist die ZNS-Stiftung, die die ZNS-Akademie im Rahmen ihrer ideellen Förderung unterstützt.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich eingehend über das Angebot der ZNS-Akademie informieren. Bei unseren Veranstaltungen sind wir mit den Teilnehmenden per Du, daher wird dies auch auf den folgenden Seiten so praktiziert.
Organisation und Transparenz
Die ZNS-Akademie ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Die Gesellschafterversammlung wird durch den Vorstand der ZNS-Stiftung gebildet. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Nachgewiesene Aufwendungen (Reisekosten, Verwaltungsaufwendungen) im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben für die Stiftung werden auf Antrag entsprechend dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Geschäftsführerin der ZNS-Akademie gGmbH ist Frau Dr. Susanne Schaefer.
Gemeinnützige Zwecke
Die ZNS-Akademie gGmbH fördert gemäß §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar:
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO)
- die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
- die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
Steuerliche Anerkennung
Die ZNS-Akademie gGmbH ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz teilweise von der Körperschaftsteuer befreit (Finanzamt Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5891/1070, Bescheid vom 03.03.2024 für das Jahr 2022). Sie ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Die aktuelle Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid vom 03.03.2024 (Jahr 2022) steht als PDF zum Download zur Verfügung.